WAHLARZT

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Patienten erhalten auch für die Behandlung von Wahlärzten Leistungen ihrer Sozialversicherung. Nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung erstatten die Krankenkassen ca. 80 % der Gebühren, die nach der österreichischen Honorarordnung für Vertragsärzte entstanden wären. Dies entspricht nicht immer 80% des tatsächlichen Honorars.


Wahlarzt-Rezepte werden in der Apotheke wie Kassen-Rezepte eingelöst.


Jede Ordination ist vor Ort in bar zu bezahlen.


Für Patienten, die bei der ÖGK und SVS versichert sind, können wir die Honorarnote elektronisch zur Rückerstattung einreichen - dafür ist es notwendig, dass Sie Ihren IBAN mitbringen, den wir mit der Honorarnote verschlüsselt an Ihre Krankenkasse übermitteln.

Die BVAEB bietet diese Möglichkeit Ihren Versicherten leider nicht an.